
Inhaberin: Ilay Esen
Gladbacher Str.17, 50679 Köln
Der Künstler sichert zu, dass die gemachten Angaben in dem Fragebogen der Wahrheit entsprechen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Exotic Casting, Inhaberin Ilay Esen, ist eine Agentur, die sich darauf spezialisiert hat, die von ihr unter Vertrag genommenen Künstler an Auftraggeber aus verschiedenen Bereichen wie beispielsweise Film, TV, Werbung, Promotion, Katalogen, Messen, Events etc. entsprechend dem vom Künstler vorgegebenen Einsatzspektrum zu vermitteln.
Für die Zusammenarbeit zwischen der Agentur Exotic Casting und dem Künstler gelten die nachfolgenden Vertragskonditionen:
Vergütung/Kosten
Die Agentur berechnet für die Aufnahme in die Internetdatenbank www.exotic-casting.de keine Gebühr. Die Mitgliedschaft ist kostenlos!
§ 1 Vertragsabschluss
Zwischen der Agentur Exotic Casting, Inhaberin Ilay Esen, und dem im Fragenbogen eingetragenen Künstler kommt ein Künstlervermittlungsvertrag zu den nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen zustande, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Ausfüllen des Fragebogens,
• Bestätigung des Künstlers, dass der Vertrag zu den hier aufgeführten Konditionen abgeschlossen werden soll und zwar durch Betätigen des Icons „Akzeptiere“ am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingung-en
• Bestätigung des Künstlers, dass er über das bestehende Widerrufsrecht belehrt wurde durch Betätigen des Icons „Akzeptiere“ am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Bestätigung des Künstlers, dass er über die Speicherung und Verbreitung personenbezogener Daten belehrt wurde durch Betätigen des Icons „Akzeptiere“ am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• Bestätigungs-E-Mail der Agentur über den Vertragsabschluss
§ 2 Gegenstand des Vertrages
1. Der Künstler beauftragt die Agentur mit der Vermittlung von Auftritten/Arbeitsangeboten in den im Fragebogen angegebenen Bereichen.
2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Auftritte/Arbeitsangebote für den Künstler nachzuweisen bzw. zu beschaffen.
3. Der vom Künstler ausgefüllte Fragebogen ist Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Leistungsumfang – Pflichten der Agentur
1. Die Agentur übernimmt die Vermittlung des Künstlers in den im Fragebogen angekreuzten Bereichen. Die Agentur sorgt ferner für die Übermittlung von Auftrittsterminen und die Koordination von Auftritten des Künstlers mit dem jeweiligen Veranstalter.
2. Die Agentur übernimmt vor, während und nach der Veranstaltung die Gagenver-handlungen sowie sonstige Vertragsverhandlungen mit Veranstaltern bzw. sonstigen Dritten vor.
3. Die Wahrnehmung der künstlerischen und kommerziellen Interessen des Künstlers gegenüber den Auftraggebern im Rahmen der vermittelten Aufträge.
4. Die Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen zur Vermittlung des Künstlers.
5. Die Agentur verpflichtet sich, den Künstler - ohne Namensangabe - mit bis zu 10 Fotos in der Internetdatenbank www.exotic-casting.de unter einer Nummer mit den vom Künstler im Fragebogen angegebenen Einsatzbereichen und Eigenschaften zu präsentieren.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Agentur, Video- bzw. Audio-Sequenzen aus erfolgreich vermittelten Aufträgen zu präsentieren, sofern der Künstler entsprechend technisch verwendbares Datenmaterial zur Verfügung stellt.
Die Agentur verpflichtet sich, im Bedarfsfalle die vom Künstler zur Verfügung gestellten digitalen Fotos zu bearbeiten (Retusche, Weboptimierung).
§ 4 Pflichten des Künstlers
1. Der Künstler verpflichtet sich zur Erfüllung sämtlicher Verträge, die die Agentur an ihn vermittelt hat, sofern dessen verbindliche Vertrags-/Auftrittszusage bei der Auftrittsplanung vorliegt. Hierzu gehört insbesondere ein professionelles und seriöses Auftreten, welches sich durch die nachfolgenden beispielhaft aufgezählten Verhaltenspflichten ausweist:
• Beherrschen der mitgeteilten Choreografie,
• Beherrschen des Textes bzw. des Musikstücks,
• Pünktlichkeit,
• Befolgen der Weisungen des Auftraggebers,
• Absolutes Alkoholverbot,
• Absolutes Drogenverbot bzw. sonstiger berauschender Mittel
• Verbot des eigenmächtigen Entfernens von der Auftrittsörtlichkeit ohne Absprache mit dem Veranstalter,
• Anziehen der Auftrittskleidung,
• Höflichkeit im Umgang mit dem Auftraggeber,
• sorgsamer Umgang mit überlassenen Arbeitsmitteln/ Kleidung/Unterlagen etc.
2. Der Künstler ermächtigt die Agentur für die Dauer dieses Vertrages und erteilt der Agentur insoweit alle erforderlichen Vollmachten zur Geltendmachung und Einziehung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Künstlers gegenüber Dritten im Namen des Künstlers und für Rechnung des Künstlers. Die Agentur ist berechtigt, im Namen des Künstlers Veranstaltungsverträge abzuschließen und in diesem Zusammenhang entsprechende rechtliche verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.
3. Der Künstler verpflichtet sich, die Agentur im Falle einer von ihm begangenen Pflichtverletzung von der Inanspruchnahme Dritter in vollem Umfang freizustellen.
4. Der Künstler ist nicht berechtigt, Erklärungen zu Lasten der Agentur abzugeben oder Verbindlichkeiten zu Lasten der Agentur zu begründen.
5. Der Künstler ist mit der Ablichtung und eventuellen Veröffentlichung von Fotos, Video- und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit dem vom Künstler wahrgenommenen Auftritt stehen, ausdrücklich einverstanden. Der Künstler verpflichtet sich, für Ablichtungen (Foto, Video) im Zusammenhang mit dem Auftritt zur Verfügung zu stehen. Der Künstler überträgt insoweit der Agentur das Recht zur Nutzung der Foto-, Video- und Audioaufnahmen zum Zwecke der Übertragung auf Dritte, zur Verbreitung/Vervielfältigung, zur Weiterverarbeitung und zur Auswertung der Aufnahmen in Ton- und Werbefilmen, im Internet, in Multimediawerken und in Datenbanken. Eine gesonderte zusätzliche Vergütung hierfür ist ausgeschlossen. Mit der Vergütung für den Auftritt ist die Einräumung des Nutzungsrechts mit abgegolten.
Der Künstler erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.
Sofern der Künstler Fotos/Audio-/Videoaufzeichnungen seiner Auftritte veröffentlichen möchte, bedarf es hierzu der vorherigen Zustimmung der Agentur.
6. Der Künstler ist damit einverstanden, dass Fotos, Video- bzw. Audiosequenzen von ihm, unter der Internetadresse www.exotic-casting.de zu seiner Präsentation zum Zwecke der Vermittlung von Auftritten in den oben genannten Einsatzbereichen veröffentlicht und an interessierte Auftraggeber weitergegeben (in Druckform und digital) werden dürfen.
7. Der Künstler verpflichtet sich, Fotos von sich in digitaler Form zur Aufnahme in der Internetdatenbank www.exotic-casting.de zur Verfügung zu stellen.
Die digitalen Fotos müssten folgende technische Vorgaben erfüllen:
________________________________________________________
________________________________________________________
Der Künstler ist berechtigt, in die vorgenannte Datenbank Video- und Audiomaterial von erfolgreich abgewickelten Auftritten einzustellen. Das Video- und Audiomaterial muss folgende technische Vorgaben erfüllen:
________________________________________________________
________________________________________________________
8. Der Künstler hat die ihm zur Verfügung gestellte Auftrittskleidung, Unterlagen bzw. sonstige Arbeitsmittel auf Anforderung der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Abwicklung des Auftrags, zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Künstlers besteht nicht. Im Falle der nicht rechtzeitigen Rückgabe überlassener Auftrittskleidung/ Unterlagen bzw. sonstiger Arbeitsmittel ist die Agentur befugt, dem Künstler den Wert der überlassenen Arbeitsmittel in Rechnung zu stellen.
9. Der Künstler verpflichtet sich, gegenüber Dritten, die im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit an ihn herantreten, seine Vertretung durch die Agentur offen zu legen.
§ 5 Annahme eines Auftrittsangebots - Auftrittsabsage
1. Die Agentur wird bei entsprechenden auf den Künstler zutreffenden Auftrittsangeboten, diese an den Künstler zur Durchführung anbieten. Die Agentur wird die Auftrittsmodalitäten, den Termin und die Vergütung benennen. Dem Künstler steht es frei, ob er das Auftrittsangebot annimmt. Die Agentur ist berechtigt, eine Frist zur Annahme des Auftrittsangebots zu setzen. Hat der Künstler den Auftritt angenommen, ist seine Zusage zur Durchführung des Auftritts verbindlich.
2. Der Künstler kann spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung von dem zugesagten und von der Agentur vermittelten Auftritt zurücktreten.
Der Künstler hat im nachgewiesenen Krankheitsfall oder im nachgewiesenen Todesfall von Verwandten (bei einem Verwandtschaftsgrad ersten oder zweiten Grades) bei unverzüglicher Anzeige das Recht, bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn den zugesagten Auftritt abzusagen, ohne dass der Künstler eine Vertragsstrafe nach § 9 zu zahlen hat. Der Krankheits- oder Todesfall muss durch eine entsprechende Urkunde (im Falle der Krankschreibung durch ein ärztliches Attest, welches ein Auftrittsverbot aus ärztlicher Sicht beinhaltet, oder durch eine Kopie der Todesurkunde) nachgewiesen werden.
3. Die Agentur ist berechtigt, bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn von dem Engagement mit dem Künstler zurückzutreten. Beim unverschuldeten Ausfall der Veranstaltung besteht ein sofortiges Rücktrittsrecht vom Engagement.
4. Im Falle des berechtigten Rücktritts ist die Agentur bzw. der Künstler berechtigt, Ersatz der nachgewiesenen vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
§ 6 Vertragsabwicklung – Rechte der Agentur
1. Die Agentur erhält die Befugnis, während der Dauer dieses Vertrages den Künstler in allen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten, soweit diese Bezug auf die Vermittlung von Auftritten haben, nach außen zu vertreten und diese Vertretungsmacht nach seinem Ermessen Dritten anzuzeigen.
2. Die Agentur ist berechtigt, Fotos, Bilder, Aufzeichnungen und Videosequenzen unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des Künstlers zu bearbeiten und umzugestalten.
3. Die Agentur ist berechtigt, mit dem Namen des Künstlers für sich selbst zu werben.
4. Die Agentur ist befugt, die ihr nach diesem Vertrag obliegenden Aufgaben auf Dritte zu übertragen.
5. Die Agentur behält sich das Eigentums-/Nutzungs- und Verwertungsrecht des von der Agentur angefertigten Bildmaterials bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vor.
6. Die Agentur ist berechtigt, ihr zustehende Vergütung im Wege der Aufrechnung nach Rechnungslegung einzubehalten.
§ 7 Vergütung - Provision
1. Die Agentur erhält eine Provision für jeden einzelnen von ihr vermittelten Auftritt des Künstlers vom Auftraggeber an den Künstler zu zahlenden Gesamthonorars.
3. Die Agentur sorgt für die Einziehung der Gage des Künstlers beim Auftraggeber. Die Gage des Künstlers (abzüglich der Provision für die Agentur) wird nach Wahl der Agentur entweder nach dem Auftritt in bar gegen Unterzeichnung einer Quittung ausbezahlt oder auf das vom Künstler angegebene Konto überwiesen, sofern der Auftraggeber die vereinbarte Künstlergage an die Agentur gezahlt hat.
4. Der Künstler hat selbst für die Entrichtung von Steuern aus den vermittelten Auftritten Sorge zu tragen.
5. Die Agentur führt keine Beiträge an die Künstlersozialkasse ab. Hierfür ist der jeweilige Veranstalter als Auftraggeber des Künstlers verantwortlich. Der Künstler hat selbst dafür zu sorgen, dass die KSK-Beiträge durch den jeweiligen Veranstalter abgeführt werden, notfalls hat er diese selbst abzuführen.
6. Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt folgende nachvertragliche Provisionsregelung als vereinbart:
Die Agentur erhält eine Provision in Höhe von 20 % bezogen auf das vom Künstler bezogene Gesamthonorar aus solchen Verträgen mit Veranstaltern, die noch während der Vertragslaufzeit abgeschlossen wurde, deren Erfüllung – d.h. der Auftritt – erst nach Ende des Vertrages erfolgt.
Weiterhin erhält die Agentur eine Provision in Höhe von 10 % bezogen auf das vom Künstler bezogene Gesamthonorar aus solchen Verträgen, die erst nach Ende der Vertragslaufzeit – und zwar spätestens innerhalb eines Jahres - abgeschlossen wurden, bei denen der Kontakt zu dem Veranstalter jedoch von der Agentur hergestellt wurde.
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
1. Die Agentur haftet grundsätzlich nicht für die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers des Künstlers. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Agentur infolge grober Fahrlässigkeit die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit nicht kannte oder hätte kennen müssen oder letztere nachweislich grob fahrlässig verursacht hat.
2. Führt ein grob fährlässig vertragswidriges Verhalten des Künstlers zu einer Minderung oder Verweigerung der Vergütung durch den Veranstalter oder verweigert der Künstler die Einhaltung eines mit dem Veranstalter ordnungsgemäß abgeschlossenen Auftrittsvertrages, so haftet der Künstler der Agentur gegenüber für die Zahlung der unter § 7 vereinbarten Provisionsvergütung.
3. Der Künstler haftet für alle von ihm ausgelösten Schadensersatzan-sprüchen unmittelbar gegenüber dem geschädigten Auftraggeber/ Veranstalter.
4. Die Agentur haftet nicht für durch den Veranstalter nicht abgeführte KSK-Beiträge. Der Künstler hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstalter die KSK-Beiträge ordnungsgemäß abführt. Notfalls muss der Künstler selbst für deren Abführung sorgen.
5. Die Agentur vereinbart mit dem Künstler den Ausschluss jeglicher Schäden mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, der nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Agentur oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 dieses Absatzes aufgeführter Ausnahmefälle vorliegt.
6. Dem Künstler ist bekannt, dass die Agentur an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung vor Ort nicht beteiligt ist und somit für erlittene Schäden, insbesondere von Dritten, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenszufügung nicht haftet.
7. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund.
§ 9 Vertragsstrafe
Der Künstler hat im Falle der Absage eines zugesagten Auftritts grundsätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte der vereinbarten Gage zu zahlen.
Kann die Agentur keinen Ersatz für den Künstler finden und kommt es hierdurch zur Absage der Veranstaltung hat der Künstler eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- € zu zahlen.
Eine Vertragsstrafe ist nicht zu zahlen, wenn der Künstler wirksam von dem Auftritt nach § 5 Ziffer 2 dieses Vertrages zurückgetreten ist.
Es bleibt dem Künstler vorbehalten nachzuweisen, dass der Agentur durch die unberechtigte Absage ein geringerer Schaden als in Höhe der versprochenen Vertragsstrafe entstanden ist.
Es bleibt der Agentur unbenommen einen höheren Schaden durch eine unberechtigte Absage des Künstlers nachzuweisen als durch die Zahlung der Vertragsstrafe ausgeglichen wird.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr vereinbart. Nach Ablauf der einjährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht von einem der Vertragsparteien jeweils mit einem Monat zum Ende der (ggfs. verlängerten) Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften bleibt daneben bestehen.
§ 11 Sonstige Klauseln
1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren.
Die Parteien bestätigen, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden.
3. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart werden sollte.
Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Vermittlung von Kindern und Jugendlichen
1. Bei einer Vermittlung von Kindern und Jugendlichen bedarf es zusätzlich zu den in § 1 genannten Voraussetzungen für das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages der Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
2. Bei Kindern, die noch nicht das 15.Lebensjahr vollendet haben, und bei Jugendlichen, die noch nicht die 9.Schulklasse beendet haben, bedarf es zur Teilnahme bei gestaltenden Tätigkeiten wie bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, bei Werbeaufnahmen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk, bei Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen und zur Teilnahme an den erforderlichen Proben der behördlichen Genehmigung. Diese Genehmigung muss vom jeweiligen Veranstalter beantragt werden. Die für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen sind von dem/der Erziehungsberechtigten aus dessen Kosten beizubringen. Hierzu zählen:
a) die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. die/des Alleinsorgeberechtigten mit entsprechendem Nachweis
b) die Einverständniserklärung der Schule, auch wenn die Veranstaltung außerhalb der Schulzeit stattfindet
c) die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes/Kinderarztes
d) die Genehmigung des zuständigen Jugendamtes
e) Darstellung der Tätigkeit des Kindes/Jugendlichen sowie nähere Angaben zur Veranstaltung selbst
Diese vier Erklärungen bzw. Genehmigungen muss der/die Erziehungsberechtigten im Original zusammen mit dem Antrag des Auftraggebers bei der zuständigen Behörde übergeben werden. Der vollständige Antrag muss mindestens 14 Tage vor der ersten Tätigkeit für den Auftraggeber bei der Behörde eingehen. Die Behörde wird über den Antrag entscheiden. Die Erteilung oder Versagung der Genehmigung wird dann dem Auftraggeber mitgeteilt.
Häufig wird die Genehmigung nur unter Auflagen erteilt. Hierzu zählt die Begrenzung der Arbeitszeit sowie die Abstellung eines Betreuers für das Kind bzw. den Jugendlichen, der sich während der Tätigkeit des Kindes bzw. des Jugendlichen ausschließlich um dessen Wohl kümmert. Der Betreuer muss auch ein Protokoll über die tägliche Arbeitszeit und das Verweilen der Kinder/Jugendlichen am Set führen, welches später auf Verlangen der Behörde dieser vorzulegen ist.
Ich bin mit der kostenlosen Aufnahme meiner Person bzw. meines Kindes zu den oben dargelegten Konditionen in das Internetverzeichnis www.exotic-casting einverstanden. Ich bin ferner mit meiner Vermittlung als Künstler zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bedingungen einverstanden.
Widerrufsrecht und Vertragslaufzeit:
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr vereinbart. Nach Ablauf der einjährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht von einem der Vertragsparteien jeweils mit einem Monat zum Ende der (ggfs. verlängerten) Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
Sie können den Vermittlungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, per Fax, per E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Extotic Casting e.K., Inhaberin: Ilay Esen, Gladbacher Str.17, 50672 Köln. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. – Fax:0221-16832853
Der Künstler sichert zu, dass die gemachten Angaben in dem Fragebogen der Wahrheit entsprechen.
Disclaimer - rechtliche Hinweise
1. Haftungsbeschränkung
Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.
2. Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.
3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.
Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
4. Datenschutz
Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.
5. Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und umweitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden




